




Sehr geehrte Eltern,
die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Sie setzt sich zusammen
aus 6 Lehrern, 3 Elternvertretern 3 Schülern und dem Schulleiter.
Ihre Aufgaben sind im Schulgesetz festgelegt. Zum Beispiel entscheidet sie über
das Schulprogramm und seine aktuellen Jahresziele, über Veränderungen der
Schulorganisation (z.B. Ganztagsangebote, Pausenlänge usw.). Es gibt
Beschlüsse der Schulkonferenz, die der Zustimmung von Gesamtkonferenz und
des Schulelternbeirats bedürfen. Kommt eine Einigung nicht zustande,
entscheidet das Staatliche Schulamt.
Als Mitglied der Schulkonferenz können sich auch Eltern wählen lassen, die nicht
Mitglied im Schulelternbeirat, d.h. Elternbeirat oder stellvertretender
Elternbeirat, sind. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr minderjähriges Kind die
Otto-Hahn-Schule besucht.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie
ein minderjähriges Kind an der Otto-Hahn-Schule in Hanau haben. Diese
Bescheinigung können Sie im Sekretariat der OHS bekommen.
Interesse an der Wahl sollten Sie bis zum 12.September 2017 gegenüber der
Schulleitung oder dem Schulelternbeirat durch Abgabe der zuvor erwähnten
Bescheinigung bekunden. Wenn Sie gewählt werden möchten, kommen Sie
bitte am 18. September 2017 um 19.30 Uhr zur Gesamtelternbeiratssitzung in
die Mensa der OHS. An diesem Abend findet die Wahl der Elternvertreter für die
Schulkonferenz statt.
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kuntscher
Vorsitzende des Schulelternbeirates
der Otto-Hahn-Schule in Hanau
seb@otto-hahn-schule.hanau.de